Unterhalt
Rechtliche Beratung und Vertretung in Unterhaltssachen in Düsseldorf. Fachanwalt für Familienrecht mit exzellenter Bewertung. Faire Kosten. Rufen Sie je...
Jetzt anfragen
Ihre Vorteile
- ✓Exzellente Bewertung von 4,8 Sternen
- ✓Persönliche Betreuung durch einen Fachanwalt
- ✓Erfolgreiches Urteil im Zugewinnausgleich erzielt
- ✓Spezialisierung auf Familienrecht
Nach der Trennung kann ein Ehegatte von dem anderen den nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Eheleute angemessenen Unterhalt verlangen, § 1361 BGB.
Der Anspruch auf Trennungsunterhalt endet mit Rechtskraft der Scheidung, im Anschluss kann gegebenenfalls nachehelicher Unterhalt beansprucht werden.
Der Unterhaltsanspruch ist in drei Schritten zu ermitteln: Unterhaltsbedarf, Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit.
Die Höhe des Unterhalts bemisst sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, d. h. maßgeblich sind die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten unter Berücksichtigung der unterhaltsrelevanten Verbindlichkeiten.
Hierbei gilt der sogenannte Halbteilungsgrundsatz, d. h. im Regelfall werden die gemeinsamen Nettoeinkünfte ermittelt und nach Abzug der unterhaltsrechtlich zu berücksichtigenden Verbindlichkeiten hälftig zwischen den Ehegatten aufgeteilt.
Unterhaltsbedarf, Sättigungsgrenze und konkreter Unterhaltsbedarf werden detailliert erläutert, einschließlich der Bedarfsberechnung bei sehr guten Einkommensverhältnissen.
Der Fachanwalt für Familienrecht Stefan Arnst bietet exzellente Beratung und Vertretung in Unterhaltssachen in Düsseldorf.
Nutzen Sie seine erfolgreiche Expertise und sichern Sie sich Ihren angemessenen Unterhalt.
Kontakt
Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.
Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.