Zeugnisse
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Als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in Leipzig haben Sie Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Unsere Anwaltskanzlei Reinsch unterstützt Sie dabei, Ihre beruflichen Ziele zu erreichen und Ihre persönlichen und fachlichen Befähigungen nachzuweisen.
Wir beraten Sie umfassend zum Thema Zeugnisse und vertreten Sie bei eventuellen Streitigkeiten.
Unterschieden wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Zeugnis.
Das einfache Zeugnis gibt lediglich Auskunft über Art und Dauer der Beschäftigung.
Im qualifizierten Zeugnis müssen Angaben über Leistung und Verhalten des Arbeitnehmers gemacht werden.
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer bei begründetem Anlass (zum Beispiel wegen beabsichtigten Wechsel des Arbeitsplatzes) Anspruch auf ein Zwischenzeugnis.
Das Endzeugnis wird wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilt.
Oft gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Streit über die Beurteilung des Arbeitnehmers im qualifizierten Zeugnis.
Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber, den Arbeitnehmer unter Beachtung der Kriterien der Rechtsprechung zutreffend zu beurteilen.
Als Arbeitnehmer beraten wir Sie, welche Formulierungen der Arbeitgeber nicht verwenden darf und welche Erfolgsaussichten Sie in einem Klageverfahren auf Zeugnisberichtigung haben.
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Häufig gestellte Fragen
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