Anwaltskanzlei Reinsch
Lohn Und Gehalt
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Das Arbeitsentgelt ist die Gegenleistung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung, wie es in § 611 Abs. 1 BGB festgelegt ist.
Normalerweise wird im Arbeitsvertrag ein festes Gehalt oder Stundenlohn vereinbart.
Daneben können auch Leistungsvergütungen, Sonderzahlungen und vermögenswirksame Leistungen vereinbart werden.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.