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Unter dem Begriff Tötungsdelikte werden alle Delikte der §§ 211 ff.

Strafgesetzbuch (StGB) zusammenfassend genannt, bei denen ein Mensch ums Leben gekommen ist.

Hierzu zählen Mord, Totschlag, Tötung auf Verlangen, Schwangerschaftsabbruch, Aussetzung mit Todesfolge, Fahrlässige Tötung, Körperverletzung mit Todesfolge sowie verschiedene andere Delikte.

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Häufig gestellte Fragen

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