Jugendstrafrecht
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Als Anwalt für Strafrecht in Butzbach verfüge ich über Erfahrung im Jugendstrafrecht und stehe Ihnen bei einem Strafverfahren, an dem möglicherweise Ihr Kind beteiligt ist, gerne zur Verfügung.
Das Jugendstrafrecht richtet sich nach dem Alter des Jugendlichen zum Tatzeitpunkt.
Unter 14 Jahren gilt er als Kind und ist nicht strafrechtlich verantwortlich.
Im Alter von 14 bis 17 Jahren findet immer das Jugendstrafrecht Anwendung.
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Häufig gestellte Fragen
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