Strafrechtskanzlei Michaeli

Betaeubungsmittelstrafrecht Btm

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Das Betäubungsmittelstrafrecht befasst sich mit Delikten im Bereich des Umgangs mit illegalen Drogen.

Während die überwiegende Anzahl an Straftaten im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt ist, findet sich für das Betäubungsmittelstrafrecht das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als Rechtsgrundlage.

Zweck dieses Gesetzes ist die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen, daneben aber den Missbrauch von Betäubungsmitteln oder die missbräuchliche Herstellung ausgenommener Zubereitungen sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit soweit wie möglich auszuschließen.

Strafen richten sich sowohl gegen kriminelle Dealer als auch gegen den einfachen Drogenkonsumenten.

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Häufig gestellte Fragen

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