Jugendstrafrecht
Fachanwälte für Jugendstrafrecht in Berlin. Über 20 Jahre Erfahrung. 5-Stern-Rating. Rufen Sie jetzt an! Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für j...
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Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht für junge Täterinnen und Täter und gilt für Personen im Alter von 14 bis 17 Jahren (Jugendliche) sowie unter bestimmten Umständen auch für Personen im Alter von 18 bis 20 Jahren (Heranwachsende).
Es differs von dem Erwachsenenstrafrecht und sieht ein anderes Sanktionssystem vor, bei dem die Erziehung der Jugendlichen im Vordergrund stehen soll.
Jugendliche und Heranwachsende bedürfen oft der anwaltlichen Begleitung, da sie leicht manipulierbar sind und schnell auf ihre Rechte verzichten können.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei verteidiger.berlin bietet über 20 Jahre Erfahrung in der Strafverteidigung und ein exzellentes 5-Stern-Rating bei Google.
Unsere engagierte Zusammenarbeit mit Mandanten garantiert eine maßgeschneiderte Verteidigung für Jugendliche und Heranwachsende.
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Häufig gestellte Fragen
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