Geldwäsche
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Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Das Strafgesetzbuch sieht hierfür eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.
Eine neue Regelung des § 261 StGB geht nun eine erhebliche Ausweitung des Straftatbestands der Geldwäsche einher, so dass bereits derjenige strafbar macht, der verschleierte Vermögenswerte aus irgendeiner Straftat verbirgt oder in der Absicht, dessen Auffinden zu vereiteln umtauscht.
Unsere erfahrenen Rechtsanwaltskanzlei in Berlin bietet eine spezialisierte Verteidigung gegen Vorwürfe der Geldwäsche an.
Wir verfügen über mehr als 20 Jahre Erfahrung im Strafrecht und haben ein exzellentes 5-Stern-Rating bei Google.
Wenn Sie den Verdacht der Geldwäsche haben, kontaktieren Sie uns für eine effektive Verteidigung.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.