Müller Rechtsanwälte

Nachbarschaftsrecht

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Ihre Vorteile

  • Expertise in Immobilien- und Mietrecht
  • Erfahrenes Team aus drei Rechtsanwälten
  • Top Bewertung von 4,7 Sternen bei Google
  • Persönliche und individuelle Beratung

Das Nachbarschaftsrecht ist ein wichtiger Teil des Immobilienrechts und befasst sich mit den Rechtsverhältnissen zwischen Nachbarn.

Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen in unterschiedlichen Gesetzen und Verordnungen, die von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein können.

In den Regelungen des Nachbarrechts geht es um gegenseitige Rücksichtnahme und den Schutz vor Beeinträchtigungen.

In der Praxis geht es um Streitfragen wie die Höhe und den Grenzabstand von Zäunen und Grenzbebauungen, der Höhe von Hecken und Bäumen und um Lärm in allen Varianten von musizierenden Nachbarn bis zu Lärm von Maschinen.

In Bayern gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie das Gesetz zur Ausführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und anderer Gesetze (AGBGB).

Hier sind einige wichtige Regelungen aus dem BGB und dem AGBGB:.

1. § 903 BGB: Befugnisse des Eigentümers – Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen.

2. § 910 BGB: Überhang – Der Eigentümer eines Grundstücks kann Wurzeln eines Baumes oder eines Strauches, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden und behalten.

Das Gleiche gilt von herüberragenden Zweigen, wenn der Eigentümer dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung bestimmt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt.

3.

Art. 47 AGBGB: Grenzabstand von Pflanzen – Der Eigentümer eines Grundstücks kann verlangen, dass auf einem Nachbargrundstück nicht Bäume, Sträucher oder Hecken, Weinstöcke oder Hopfenstöcke in einer geringeren Entfernung als 0,50 m oder, falls sie über 2 m hoch sind, in einer geringeren Entfernung als 2 m von der Grenze seines Grundstücks gehalten werden.

4.

Art. 48 AGBGB: Grenzabstand bei landwirtschaftlichen Grundstücken – Gegenüber einem landwirtschaftlich genutzten Grundstück, dessen wirtschaftliche Bestimmung durch Schmälerung des Sonnenlichts erheblich beeinträchtigt werden würde, ist mit Bäumen von mehr als 2 m Höhe ein Abstand von 4 m einzuhalten.

Unser Team aus drei erfahrenen Rechtsanwälten in Nürnberg bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei Nachbarschaftsstreitigkeiten.

Wir verfügen über über 35 Jahre Erfahrung im Immobilien- und Mietrecht und sind stolz auf unsere Top Bewertung von 4,7 Sternen bei Google.

Wenn Sie in einem Nachbarschaftsstreit sind oder sich vorab über Ihre Rechte informieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.

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