Sozialrecht
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Unter Sozialrecht verstehen wir alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die der Sicherung sozialer Risiken der Bürger dienen.
Dazu gehören Arbeits- und Einkommenslosigkeit, Alter, Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Tod.
Sozialrechtliche Gesetze gewähren Ansprüche des Bürgers gegen bestimmte Sozialleistungsträger auf Sachleistungen wie etwa Krankenbehandlung oder auf Geldleistungen wie die Grundsicherung oder eine Rente wegen Alters oder wegen Erwerbsminderung.
Die Finanzierung erfolgt in der Sozialversicherung in der Regel über Beiträge.
Wie hoch diese Beiträge sind und wer wie viel zu zahlen hat, ist ebenfalls im Sozialrecht geregelt.
Neben den zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I bis SGB XII) gibt es viele weitere Gesetze, die als Sozialgesetze gelten, aber nicht in die SGB-Reihe integriert sind.
Als Fachanwalt für Sozialrecht berate und vertrete ich Sie insbesondere in folgenden Rechtsgebieten: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Arbeitslosengeld I (SGB III), Sozialversicherung (SGB IV), Krankenversicherungsrecht (SGB V), Rentenversicherung und Erwerbsminderungsrente (SGB VI), Schwerbehindertenrecht (SGB IX), Pflegeversicherung (SGB XI), Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII) und Kindergeld.
Durch meine langjährige Erfahrung und transparente Kommunikation versuche ich, Ihnen eine sichere und stressfreie Beratung und Vertretung im Sozialrecht zu bieten.
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