Abfindung
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Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung eines Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Sie soll den Arbeitnehmer für den Verlust seines Arbeitsplatzes und damit verbundenen Verdienstausfällen entschädigen.
Allerdings besteht allein durch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.
Im Regelfall ist die Zahlung oder auch Nichtzahlung einer Abfindung reine Verhandlungssache und Geschick des tätigen Rechtsanwalts.
Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen den Arbeitgeber.
Wir beraten Sie individuell und bringen Sie in eine gute Verhandlungsposition.
In vielen Fällen können wir eine Abfindung für Sie erwirken, die Ihre Verdienstausfälle ausgleicht.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.