Zoll und Schwarzarbeit
Rechtsanwalt Dirk Pohl bietet spezialisierte Beratung zu Zoll und Schwarzarbeit in Frankfurt am Main. Schutz vor existenzbedrohrenden Folgen. 5,0 Sterne...
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Ihre Vorteile
- ✓Spezialisierung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
- ✓Umfassende Beratung in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts
- ✓Erfahrener Rechtsanwalt mit ausgezeichneten Google Bewertungen
Der Zoll ist zuständig für die Ermittlung von Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigungsverhältnissen.
Betroffen sind hauptsächlich Unternehmen der Baubranche, der Reinigungsbranche sowie Sicherheits- und Speditionsunternehmen.
Ausgangslage: Wann ermittelt der Zoll wegen Schwarzarbeit? Es kommt immer wieder vor, dass die Auftragslage in Unternehmen schwankt.
In Hochzeiten sieht sich das Unternehmen oft genötigt Subunternehmer einzuschalten, um den Auftragsspitzen gerecht zu werden.
Dies kann zu Schwarzarbeit führen, da der Subunternehmer wie ein Arbeitnehmer eingegliedert sein kann.
Die Abgrenzung erfolgt nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts danach, ob der Subunternehmer hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Tätigkeit einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt.
Die Folgen können für das Unternehmen existenzbedrohend sein, da bei Vorliegen von Schwarzarbeit von einer sogenannten fiktiven Nettolohnabrede ausgegangen wird.
Dies bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge ebenso wie die Lohnsteuer auf Grundlage der gezahlten Entgelte vorzunehmen ist, wobei davon ausgegangen wird, dass die Entgelte wie bei Arbeitnehmern Netto ausgezahlt wurden.
Rechtsanwalt Dirk Pohl kann Ihnen bei der Abgrenzung von Schwarzarbeit zu einem sozialversicherungspflichtigem Beschäftigungsverhältnis helfen und Sie vor den existenzbedrohrenden Folgen schützen.
Als Fachanwalt für Steuerrecht und spezialisiert auf Zoll- und Außenwirtschaftsrecht bietet er eine umfassende Beratung in verschiedenen Bereichen des Steuerrechts für Unternehmen und Privatleute.
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