Dirk Pohl
Dirk Pohl

Haftung im Zollrecht

Erfahren Sie, wer im Zollrecht haften muss und wie Sie sich davor schützen können. Buchen Sie eine individuelle Beratung bei Dirk Pohl, spezialisiert im...

Jetzt anfragen
Dirk Pohl — Haftung im Zollrecht

Ihre Vorteile

  • Umfassende Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt
  • Sicherheit vor Haftungen im Zollrecht für Unternehmen und Privatpersonen
  • Erfahrener Rechtsanwalt mit ausgezeichnetem Google Rating
  • Spezialisierung im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
  • Zielgerichtete Lösungen für individuelle Bedürfnisse

Die Haftung im Zollrecht ist für Unternehmen und Privatpersonen von großer Bedeutung.

Art. 79 UZK regelt die Haftung im Zollrecht und bestimmt, dass der Anmelder des jeweiligen Zollverfahrens, sein Vertreter sowie jede an dem Pflichtverstoß beteiligte Person als „Haftender“ in Betracht kommen.

Dies kann beispielsweise der Spediteur, Mitarbeiter in Zollabteilungen oder der Zollbeauftragte im Unternehmen sein. sogar der Vorgesetzte, der dem Mitarbeiter die Anweisung gegeben hat, kann in die Haftung einbezogen werden.

Auch der Käufer oder Besitzer der Ware kann in die Haftung nach Zollrecht einbezogen werden, selbst wenn die Ware sich zum Zeitpunkt des Erlasses des Zollbescheids nicht mehr im Besitz des haftenden Erstkäufers befindet.

Kontakt

Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.

Telefon

0178 8895896

E-Mail

info@pohl-legal.com

Adresse

Mailänder Str. 14, 60598, Frankfurt am Main

Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.