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Rechtsanwälte Hauß Nießalla Härdle — Änderungskündigung

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  • Expertise in Arbeits-, Familien- und Sozialrecht
  • Individuelle Betreuung und hohe Erfolgsquoten
  • Fachanwaltskanzlei seit 1980 in Duisburg
  • Rechtssicherheit und persönliche Beratung

Eine Änderungskündigung ist eine besondere Form der Kündigung, bei der der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt, aber gleichzeitig ein Angebot unterbreitet, das Arbeitsverhältnis zu geänderten Bedingungen fortzusetzen.

In diesem Beitrag erklären wir, was eine Änderungskündigung ist, welche Möglichkeiten Sie haben und wie unsere Kanzlei Sie unterstützen kann.

Zweck der Änderungskündigung.

Eine Änderungskündigung zielt darauf ab, den Arbeitnehmer im Betrieb zu belassen, aber die Beschäftigungsbedingungen zu ändern.

Dies kann sich auf verschiedene Aspekte beziehen, wie z.B. die Arbeitszeit, die Vergütung oder den Einsatzort des Arbeitnehmers.

Häufig ist eine solche Änderung für den Arbeitnehmer nachteilig.

Wir empfehlen Ihnen dringend, sich von einem Anwalt beraten zu lassen, um Ihre Rechte zu schützen.

Inhalt der Änderungskündigung.

Der Inhalt der Änderungskündigung besteht aus zwei Teilen: Zum einen ist es die Kündigung des bestehenden Arbeitsverhältnisses, zum anderen bietet der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen an.

Es ist wichtig, dass Sie sorgfältig prüfen, ob Sie das Änderungsangebot annehmen möchten oder ob Sie dagegen vorgehen möchten.

Form der Änderungskündigung.

Die Änderungskündigung ist eine „echte“ Kündigung und muss schriftlich vorgelegt werden.

Sie muss dem Arbeitnehmer zugehen und kann z.B. durch Einwurf in den Briefkasten oder persönliche Übergabe erfolgen.

Der Arbeitgeber ist normalerweise an die geltenden Kündigungsfristen gebunden.

Nur in außerordentlichen Fällen wird eine außerordentliche, d.h. mit sofortiger Wirkung versehene Änderungskündigung ausgesprochen.

Ein gegebenenfalls vorhandener Betriebsrat muss beteiligt werden und ein eventuell zu Gunsten des Arbeitnehmers bestehender Sonderkündigungsschutz, z.B. aufgrund einer Schwerbehinderung, muss beachtet werden.

Ihre Möglichkeiten.

Nachdem Sie eine Änderungskündigung erhalten haben, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:.

* Sie können das Änderungsangebot annehmen und das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortführen. * Sie können das Änderungsangebot ablehnen und nichts gegen die Kündigung unternehmen.

In diesem Fall endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist. * Sie können das Änderungsangebot ablehnen und eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Das Gericht wird über den Bestand oder Nichtbestand des Arbeitsverhältnisses entscheiden. * Sie können das Änderungsangebot unter Vorbehalt annehmen und gleichzeitig eine Änderungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht erheben.

Im gerichtlichen Verfahren ist dann zu überprüfen, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist.

Wir empfehlen Ihnen, sich von unseren erfahrenen Rechtsanwälten in Duisburg beraten zu lassen.

Wir haben Expertise in Arbeits-, Familien- und Sozialrecht und bieten eine individuelle Betreuung mit hohen Erfolgsquoten.

Wir sind für Sie da!.

Rechtsanwälte Hauß Nießalla Härdle.

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