Erfahren Sie, wann und wie nachehelicher Unterhalt nach einer Scheidung geltend gemacht werden kann. Fachanwalt für Familienrecht Ronny Leilich berät Si...

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Rechts- & Steuerkanzlei Ronny Leilich — Nachehelicher Unterhalt

Ihre Vorteile

  • Persönliche Betreuung durch Fachanwalt Ronny Leilich
  • Expertise im Familien-, Arbeits- und Strafrecht
  • Über 124 positive Google-Bewertungen

Nachehelicher Unterhalt ist ein wichtiger Aspekt, der nach einer Scheidung berücksichtigt werden sollte, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu sichern.

Der Grundsatz der Eigenverantwortung gilt, aber es gibt Ausnahmen, in denen ein Ehegatte Unterstützung beanspruchen kann.

Unsere Rechts- & Steuerkanzlei Ronny Leilich hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch auf nachehelichen Unterhalt zu verstehen und durchzusetzen.

Unterhaltsansprüche können bestehen bleiben nach der Scheidung, um die wirtschaftliche Eigenständigkeit zu sichern.

Grundprinzip: Nach der Scheidung ist jeder Ehegatte grundsätzlich für sich selbst verantwortlich (Grundsatz der Eigenverantwortung).

Ausnahmen (Unterhaltstatbestände): Betreuung eines Kindes (bis zum 3.

Lebensjahr).

Krankheit oder Gebrechen.

Berufsausbildung oder Umschulung.

Aufstockungsunterhalt: Gleicht ehebedingte Einkommensnachteile aus.

Die Dauer des Aufstockungsunterhalts orientiert sich an der Ehedauer (ca. 25–50 % der Ehezeit).

Bei langen Ehen (15–20 Jahre) wird der Anspruch in der Regel nicht befristet und kann bis zum Renteneintritt andauern.

Muss wie der Trennungsunterhalt aktiv und gesondert geltend gemacht werden.

Ein Anspruch entsteht erst ab dem Zeitpunkt der Forderung, auch wenn die Gründe dafür schon länger vorliegen.

Unser Fachanwalt für Familienrecht Ronny Leilich bietet Ihnen eine persönliche Betreuung in allen Belangen des nachehelichen Unterhalts.

Profitieren Sie von unserer Expertise im Familien-, Arbeits- und Strafrecht sowie unseren über 124 positiven Google-Bewertungen.

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