Verkehrsstrafrecht
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Das Verkehrsstrafrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen menschliches Verhalten im Straßenverkehr als strafbar gilt und welche staatlichen Sanktionen daran anknüpfen.
Strafbar können sowohl aktive Handlungen als auch pflichtwidriges Unterlassen sein, wenn eine rechtliche Handlungspflicht bestand.
Die strafrechtlichen Vorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB) sowie in zahlreichen strafrechtlichen Nebengesetzen.
Sie definieren, welche Tatbestände strafbar sind und welche Rechtsfolgen – von der Geldstrafe bis zur Freiheitsstrafe – drohen.
Das Strafprozessrecht, vor allem in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt, bestimmt dagegen, wie Ermittlungsverfahren geführt, Anklagen erhoben und Strafverfahren vor Gericht durchgeführt werden.
Ergänzend können Maßnahmen der Besserung und Sicherung oder fahrerlaubnisrechtliche Konsequenzen angeordnet werden.
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