Rechte von Flugpassagieren bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderungen. Fachanwalt Martin Lother unterstützt Sie in Berlin. 5,0 Sterne ...

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Ihre Vorteile

  • Umfassender Schutz als Fluggast
  • Persönliche und individuelle Beratung
  • Erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin
  • Erfolgsorientiertes Engagement

Die Fluggastrechte-Verordnung bietet Flugreisenden eine umfassende Schutzvorschrift bei Flugunregelmäßigkeiten.

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin unterstützt Sie Rechtsanwalt Martin Lother bei der Geltendmachung Ihrer Rechte als Fluggast.

Die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union starten.

Darüber hinaus findet sie Anwendung auf Flüge aus Drittstaaten in die Europäische Union, sofern diese von einer Fluggesellschaft mit Sitz in der EU, in einem EWR-Staat wie Norwegen oder Island oder in der Schweiz durchgeführt werden.

Keine Anwendung findet die Verordnung hingegen auf Flüge aus Drittstaaten in die EU, wenn diese von Luftfahrtunternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden.

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Häufig gestellte Fragen

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