Pflichtverteidigung
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Wenn Sie in einem Strafverfahren keinen Anwalt benennen, wird Ihnen vom Gericht in bestimmten Fällen ein Pflichtverteidiger beigeordnet.
Dies kann unter anderem passieren, wenn die erstinstanzliche Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht oder dem Landgericht stattfindet, gegen Sie ein Verbrechen zur Last gelegt wird, gegen Sie Untersuchungshaft vollstreckt wird, oder die Sach- oder Rechtslage schwierig ist.
Wir empfehlen Ihnen, sich Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen.
Das Gericht muss Ihnen die Gelegenheit geben, den Anwalt Ihres Vertrauens zu benennen.
Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, wählt das Gericht einen Pflichtverteidiger für Sie aus – ein Wechsel ist dann nur noch unter engen Voraussetzungen möglich.
Rechtsanwältin Handan Ceylan und Rechtsanwalt Florian Reicke sind Ihre erfahrenen Ansprechpartner in Berlin.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.