Drogenstrafrecht
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Rechtsanwalt für BtMG/Drogenstrafrecht in Berlin-Charlottenburg | Ceylan & Reicke Rechtsanwälte.
Wenn Sie mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und Vorwürfe im Zusammenhang mit Drogen oder Cannabis haben, ist es von entscheidender Bedeutung, dass Sie einen erfahrenen und qualifizierten Rechtsanwalt haben, der Sie auf diesem schwierigen Weg unterstützt.
Unsere spezialisierte Kanzlei Ceylan & Reicke Rechtsanwälte bietet Ihnen eine umfassende und engagierte Beratung im Drogenstrafrecht.
Wir klären Sie umfassend über Ihre Rechte und Möglichkeiten auf und entwickeln gemeinsam mit Ihnen eine erfolgversprechende Verteidigungsstrategie.
Unsere erfahrenen Anwälte sind auf das Strafrecht spezialisiert und bieten Ihnen eine persönliche Betreuung und Engagement in jedem Fall.
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblick über die Verteidigung bei Drogenverstößen:.
1.
Welche Taten werden durch das Drogenstrafrecht verfolgt? Das Drogenstrafrecht umfasst insbesondere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und das Konsumcannabisgesetz (KCanG).
Dabei gilt der Grundsatz, dass im Fall des BtMG grundsätzlich jede Umgangsform unter Strafe steht.
Das KCanG wurde hingegen gezielt zur Teillegalisierung von Cannabis eingeführt.
Insofern werden einige Handlungen mit Bezug zum Eigenkonsum von Cannabis nicht unter Strafe gestellt.
2.
Welche Substanzen fallen unter das Betäubungsmittel- und Konsumcannabisgesetz?.
3.
Welche Strafen drohen im Drogenstrafrecht?.
4.
Strafe für Drogenbesitz.
5.
Strafe für Drogenhandel.
6.
Strafe für Drogen im Verkehr.
Die im BtMG aufgeführten Substanzen dürfen weder hergestellt noch in Umlauf gebracht werden.
Für Verstöße enthält das BtMG eigene Straftatbestände.
Danach werden insbesondere folgende Taten unter Strafe gestellt: Besitz, Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Ein- oder Ausfuhr von Betäubungsmitteln.
Wir sind Ihre kompetenten Rechtsanwälte im Drogenstrafrecht in Berlin und helfen Ihnen bei allen Belangen im Zusammenhang mit Drogen und Cannabis.
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