Versorgungsausgleich
Rechtsanwalt Stapf in Mannheim berät Sie zum Versorgungsausgleich. Erklären lassen, wie er funktioniert und was er für Sie bedeutet. Nutzen Sie unseren ...
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- ✓Expertise eines Fachanwalts für Familienrecht
- ✓Persönliche Beratung und Betreuung
- ✓Umfassende Beratung von der Scheidung bis zum Unterhalt
Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil einer Scheidung oder Trennung.
Er sorgt dafür, dass die Rentenanwartschaften der Eheleute während der Ehezeit ausgeglichen werden.
Dies gilt sowohl für Anwartschaften bei der gesetzlichen Rentenversicherung als auch für private Altersvorsorge oder betriebliche Rentensysteme.
Wird die Ehe nicht länger als drei Jahre geführt, findet in der Regel kein Versorgungsausgleich statt, es sei denn, ein Partner beantragt ihn ausdrücklich.
Allerdings können die Eheleute im Ehevertrag oder in einer Scheidungsfolgenvereinbarung auf den Ausgleich verzichten oder einen teilweisen Verzicht vereinbaren.
Der Versorgungsausgleich wird von Amts wegen eingeleitet und hängt eng mit der Ehe zusammen.
Erst wenn alle Auskünfte sämtlicher Rententräger vorliegen, kann das Gericht den Ausgleich durchführen und die Scheidung aussprechen.
Das Verfahren kann sich in die Länge ziehen, wenn viele Lücken im Versicherungsverlauf bestehen oder ein Partner am Verfahren nur schleppend mitwirkt.
Rechtsanwalt Stapf ist Fachanwalt für Familienrecht und unterstützt Sie bei allen Fragen rund um den Versorgungsausgleich.
Nutzen Sie unsere Expertise und lassen Sie sich beraten.
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