Elternunterhalt
Rechtsanwalt Stapf in Mannheim hilft bei Elternunterhalt. Fachanwalt für Familienrecht. Kostenrechner, Beratung & Regressprüfung. 5 Sterne Bewertung. Je...
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Ihre Vorteile
- ✓Persönliche Betreuung durch einen engagierten Anwalt
- ✓Umfassende Beratung von der Scheidung bis zum Unterhalt
- ✓Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim
- ✓Schützen Sie Ihr Vermögen vor unnötigem Elternunterhalt
- ✓Kostenrechner und transparente Beratung
Elternunterhalt ist eine rechtliche Verpflichtung der Kinder und Schwiegerkinder, den Lebensbedarf der Eltern bzw. der Schwiegereltern zu sichern.
Dieser Unterhalt ist jedoch nur im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten zu leisten.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, sich frühzeitig über die Verpflichtung, Elternunterhalt leisten zu müssen, zu informieren.
Dies gilt insbesondere dann, wenn man befürchtet, dass Eltern oder Schwiegereltern bald ins Pflegeheim kommen oder eine diesbezügliche Aufforderung zur Auskunftserteilung des Sozialamtes bereits vorliegt.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim bietet Rechtsanwalt Stapf eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um den Elternunterhalt.
In einem ersten Schritt prüft Rechtsanwalt Stapf, wer überhaupt zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
Allen voran werden noch lebende, verheiratete oder gar geschiedene Ehegatten zur Leistung herangezogen.
Erst wenn die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsempfängers nicht decken werden die Kinder in Anspruch genommen.
Gibt es mehrere Geschwister, so haften alle Geschwister gemeinsam für den Unterhalt der Eltern.
Die Kinder haften als Teilschuldner im Verhältnis ihrer Haftungsanteile.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Geschwister überhaupt leistungsfähig sind.
Folglich können die Haftungsanteile der Kinder unterschiedlich hoch sein.
Rechtsanwalt Stapf prüft auch, ob die Verpflichtung (Eltern-)Unterhalt zu zahlen auch ausgeschlossen sein kann.
Selbst wenn ein Unterhaltsanspruch in familienrechtlicher Hinsicht besteht, kann er dennoch sozialrechtlich ausgeschlossen sein.
Dies ist gemäß § 94 Abs. 3 SGB XII dann der Fall, wenn mit der Unterhaltsverpflichtung eine unzumutbare Härte für den Pflichtigen entstünde.
Darüber hinaus unterstützt Rechtsanwalt Stapf Sie bei der Berechnung des Elternunterhalts.
Die Berechnung erfolgt nach einer bestimmten Reihenfolge.
Zunächst wird geprüft, wer überhaupt zu Unterhaltszahlungen verpflichtet ist.
Allen voran werden noch lebende, verheiratete oder gar geschiedene Ehegatten zur Leistung herangezogen.
Erst wenn die Unterhaltsleistungen des Ehegatten den Unterhaltsbedarf des Unterhaltsempfängers nicht decken werden die Kinder in Anspruch genommen.
Gibt es mehrere Geschwister, so haften alle Geschwister gemeinsam für den Unterhalt der Eltern.
Die Kinder haften als Teilschuldner im Verhältnis ihrer Haftungsanteile.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Geschwister überhaupt leistungsfähig sind.
Folglich können die Haftungsanteile der Kinder unterschiedlich hoch sein.
Rechtsanwalt Stapf bietet auch eine Überprüfung des Regresses an.
Kinder können nicht immer in Regress genommen werden, wenn deren Eltern Sozialleistungen empfangen.
Vor allem bei Leistung der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderungen ist der Regress in der Regel nach § 43 Abs 2 SGB XII ausgeschlossen.
Als Fachanwalt für Familienrecht in Mannheim bietet Rechtsanwalt Stapf eine umfassende Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um den Elternunterhalt.
Nutzen Sie die Expertise von Rechtsanwalt Stapf und schützen Sie Ihr Vermögen vor unnötigem Elternunterhalt.
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