H2 Rechtsanwälte
Drogenstrafrecht
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Das Handeltreiben mit Betäubungsmitteln ist in § 29 BtMG als Straftatbestand definiert und kann zu erheblichen Strafen führen.
Unsere erfahrenen Anwälte bei H2 Rechtsanwälte in München sind spezialisiert auf das Drogenstrafrecht und stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen
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