Rosentreter & Scholz

Betäubungsmittelstrafrecht

Wenn Sie in Köln wegen Drogen-Delikten angeklagt sind, sind die erfahrenen Fachanwälte der Kanzlei Rosentreter & Scholz Ihr Anwalt. Rufen Sie jetzt an o...

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Ihre Vorteile

  • Spezialisierung auf Strafrecht in Köln
  • Fachanwälte für verschiedene Bereiche
  • Hohes Kundenvertrauen mit 4,5 Sternen Bewertung
  • 24/7 Notdienst verfügbar

Immer wieder kommt es in Köln zu Drogendelikten, die unter das Betäubungsmittelstrafrecht fallen.

Als Betroffener können Sie sich in einer schwierigen Lage befinden und schnell Hilfe von einem Fachanwalt benötigen.

Unsere Kanzlei Rosentreter & Scholz in Köln ist auf das Strafrecht spezialisiert und unterstützt Sie bei Drogendelikten.

Wir beantworten Ihre Fragen zum Betäubungsmittelstrafrecht, klären Sie über mögliche Strafen und Ihre Rechte auf und stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.

Betäubungsmittelstrafrecht – was ist das?.

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) ist ein Spezialgesetz, das sich auf die Strafbarkeit im Zusammenhang mit Drogen und Betäubungsmitteln bezieht.

Das Gesetz richtet sich sowohl gegen die kriminellen Handlungen der Verkäufer oder Dealer als auch gegen die kriminellen Handlungen der Käufer und Konsumenten.

In den §§ 29 ff.

BtMG sind die Straftaten genauer definiert, darunter der Erwerb oder die Beschaffung von Betäubungsmitteln, der Handel mit Betäubungsmitteln, die Herstellung von Betäubungsmitteln und der Besitz von Betäubungsmitteln.

Wie können wir Sie unterstützen?.

Als erfahrener Fachanwalt für das Betäubungsmittelstrafrecht in Köln beraten wir Sie gerne zu Ihren Rechten und Optionen.

Wir beurteilen Ihren Fall gründlich und entwickeln eine individuelle Strategie für Ihre Verteidigung.

Unsere Anwälte stehen Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung und helfen Ihnen, die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsuchung, beim Haftbefehl, bei der Untersuchungshaft und bei der Hauptverhandlung.

Welche Betäubungsmittel fallen unter das Betäubungsmittelstrafrecht?.

Im Betäubungsmittelstrafrecht sind Betäubungsmittel exakt definiert.

Dazu gehören verschiedene Medikamente und landläufig als Drogen bezeichnete Betäubungsmittel wie Cannabis, Amphetamin, Kokain, Methamphetamin und Heroin, um einige zu nennen.

Welche Mengen an Drogen sind strafbar?.

Zur Bestimmung des Strafmaßes wird im Betäubungsmittelstrafrecht immer die aufgefundene Menge der Drogen oder Betäubungsmittel genutzt.

Es ist wichtig, dass sowohl die Menge als auch der Wirkstoffgehalt des jeweiligen Betäubungsmittels von den Strafverfolgungsbehörden genau bestimmt werden.

In bestimmten Fällen kann von der Strafverfolgung abgesehen werden, wenn es sich bei der aufgefundenen Menge an Betäubungsmitteln um eine sogenannte "geringe Menge" handelt.

Die genauen Grenzen für geringe Mengen sind je nach Bundesland und Betäubungsmittel unterschiedlich definiert.

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Häufig gestellte Fragen

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