Anklageschrift und Strafbefehl
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Spätestens wenn Sie Post vom Gericht erhalten sollten Sie tätig werden.
Gerade dann, wenn es sich um eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl handelt, ist schnelles Handeln geboten.
Sollten Sie den Zeitpunkt bereits verpasst haben und eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten haben, gilt folgendes: In einem strafrechtlichen Verfahren entscheidet der sachbearbeitende Staatsanwalt am Ende der Ermittlungen darüber, ob der Beschuldigte einer Tat hinreichend verdächtig ist.
Kommt er zu dem Ergebnis, dass kein hinreichender Tatverdacht gegen den Beschuldigten vorliegt, wird das Verfahren eingestellt.
Kommt er hingegen zu dem Ergebnis, der Beschuldigte habe sich einer Straftat hinreichend verdächtig gemacht, so erhebt er entweder Anklage oder beantragt den Erlass eines Strafbefehls.
1).
Strafbefehl Der Strafbefehl dient der Vereinfachung der Erledigung einer Strafsache und ist in § 407 StPO geregelt.
Das Gericht erlässt einen solchen Strafbefehl auf Antrag der Staatsanwaltschaft dann, wenn Sie nicht einschlägig vorbestraft sind und es nach eingehender Prüfung der Ermittlungsakte davon ausgeht, dass der Sachverhalt hinreichend aufgeklärt ist.
Mit dem Strafbefehl können entweder eine Geldstrafe oder in einigen Fällen auch eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr auf Bewährung verhängt werden.
Sinn des Strafbefehls ist es aus Sicht des Gerichts sowie der Staatsanwaltschaft, das Verfahren hierdurch schnell und einfach zu erledigen, da eine Hauptverhandlung durch den Strafbefehl, sofern Sie gegen diesen keinen Einspruch einlegen, entbehrlich wird.
Sollten Sie einen Strafbefehl mit der Post erhalten haben und dagegen Einspruch einlegen wollen, so sollten Sie sich umgehend an einen Verteidiger wenden, denn die Frist gegen den Strafbefehl vorzugehen, beträgt nur zwei Wochen ab Zustellung.
Das bedeutet für Sie .
Die Kanzlei Jüde ist eine erfahrene Fachkanzlei für Strafrecht in Bonn und bietet Ihnen persönliche Betreuung und umfassende Beratung im Strafrecht.
Wir unterstützen Sie bei der Verteidigung Ihrer Rechte und helfen Ihnen, das bestmögliche Ergebnis in Ihrem Verfahren zu erzielen.
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Häufig gestellte Fragen
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