Thomas Fischer

Nachfolgeplanung Testamentsvollstreckung

Sichern Sie Ihren letzten Willen mit einer Testamentsvollstreckung durch Thomas Fischer in München. 5.0 Sterne bewertet. Jetzt informieren und Termin ve...

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Thomas Fischer — Nachfolgeplanung Testamentsvollstreckung

Ihre Vorteile

  • Persönliche Steuerberatung durch erfahrene Experten
  • Umfassende Betreuung aus einer Hand
  • Transparente und vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Individuelle Lösungen für Selbstständige, Freiberufliche und Unternehmen
  • Ausgezeichnete Google-Bewertung von 5,0 Sternen

Die Testamentsvollstreckung ist eine wichtige Möglichkeit, den letzten Willen des Erblassers sicherzustellen und die Zukunft der Erben zu schützen.

Als erfahrener Steuerberater in München bietet Thomas Fischer eine umfassende Betreuung bei der Nachfolgeplanung und Testamentsvollstreckung.

Wir erklären Ihnen die Vorteile und Arten der Testamentsvollstreckung und beantworten Ihre Fragen zum Thema.

Die Vorteile einer Testamentsvollstreckung:.

* Sie können sicherstellen, dass Ihr letzter Wille beachtet wird. * Die Verwaltung des Nachlasses wird vereinfacht, insbesondere bei mehreren Erben. * Die Erbteilung kann 30 Jahre lang ganz oder teilweise ausgeschlossen werden. * Die Erbauseinandersetzung wird durch einen objektiven Testamentsvollstrecker erleichtert. * Geschäfteunerfahrene Erben und die Unternehmensnachfolge werden durch einen Testamentsvollstrecker geschützt. * Das ererbte Vermögen wird vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Arten der Testamentsvollstreckung:.

* Abwicklungsvollstreckung: Der Testamentsvollstrecker bringt die letztwilligen Verfügungen des Erblassers zur Ausführung, betreibt die Auseinandersetzung des Nachlasses und verwaltet den Nachlass bis zum Abschluss. * Testamentsvollstreckung mit weiterer Verwaltung: Der Erblasser ordnet an, dass der Testamentsvollstrecker nach der Erledigung der ihm zugewiesenen Aufgaben die Verwaltung des Nachlasses fortführt. * Testamentsvollstreckung nur mit Verwaltung: Der Erblasser ordnet an, dass der Testamentsvollstrecker nur den Nachlass verwalten soll. * Dauerhafte Verwaltung: Der Erblasser ordnet an, dass die Verwaltung bis zum Tod des Erben oder des Testamentsvollstreckers oder bis zum Eintritt eines anderen Ereignisses in Person des Erben oder des Testamentsvollstreckers fortdauern soll.

Die Kosten der Testamentsvollstreckung:.

Der Testamentsvollstrecker erhält die Vergütung, die der Erblasser testamentarisch festgelegt hat.

Die Vergütung sollte sich an dem Umfang der erwarteten Aufgaben und Schwierigkeiten orientieren.

Soweit der Erblasser keine ausdrückliche Regelung getroffen hat, wird in der Praxis in der Regel auf die Rheinische Tabelle des Vereins für das No.

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Häufig gestellte Fragen

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