Studienkosten absetzen
Setzen Sie Ihre Studienkosten als Werbungskosten ab. Wir unterstützen Sie bei der maximalen Durchsetzung Ihrer Kosten gegenüber dem Finanzamt. Nutzen Si...
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Ihre Vorteile
- ✓Umfassende Beratung für Privatpersonen
- ✓Erfahrener Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
- ✓Präzise und persönliche Beratung
- ✓Kostenloses Erstgespräch für eine individuelle Beratung
Ein Studium ist mit hohen finanziellen Belastungen verbunden.
Als Student ist es oft schwierig, die Kosten alleine zu stemmen.
Die gute Nachricht: Das Geld ist nicht verloren! Mit der Hilfe der Kanzlei Raymond Kudraß können Sie sich Ihre Studienkosten zurückholen und diese als Werbungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen.
Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Verlustvortrag zu maximieren und Ihre Miete samt Nebenkosten für Ihr WG-Zimmer am jeweiligen Ausbildungs- und Praktikumsort abzusetzen.
Auch alle anderen studienrelevanten Ausgaben werden von uns für Sie geltend gemacht.
Darüber hinaus machen wir Ihre Studienkosten bis zu 7 Jahre zurück als Verlust geltend und erstellen mit Ihnen eine Steuergesamtplanung unter Einschluss der ersten beiden Berufsjahre nach dem Studium.
Wir erstellen für Sie die entsprechenden Anträge und Einkommenssteuererklärungen, sodass Sie sich nicht mit dem komplexen deutschen Steuerrecht auseinandersetzen müssen.
Wir betreuen derzeit rund 100 Mandanten und verfügen über eine präzise und persönliche Beratungskompetenz.
Unsere Mandanten schätzen insbesondere unsere kostenfreie telefonische Erstberatung und unser Engagement, jedem Klienten zu helfen.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.