Kassenführung
Professionelle Kassenführung für Ihr Unternehmen in Leverkusen. Steuerberater Frank Castor hilft bei der ordnungsgemäßen Führung Ihrer Kasse. Bewertung:...
Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Ordnungsgemäße Kassenführung nach den Anforderungen der GoBD
- ✓Minimierung des Risikos von Fehlern und Irrtümern durch moderne Registrierkasse
- ✓Erhöhung der Sicherheit und Transparenz durch Kassen-Nachschau
- ✓Entlastung von Unsicherheiten bei der Kassenführung durch professionelle Unterstützung
Als Steuerberater in Leverkusen habe ich festgestellt, dass viele meiner Mandanten Schwierigkeiten haben, ihre Kasse den steuerlichen Anforderungen entsprechend zu führen.
Aus diesem Grund habe ich einen kurzen Leitfaden erstellt, der Sie bei der ordnungsgemäßen Kassenführung unterstützt.
Die hier bereitgestellten Informationen und Formulare stehen als Download zur Verfügung und helfen Ihnen, Ihre Kasse professionell und sicher zu führen.
Bitte beachten Sie, dass diese Informationen nicht eine individuelle Beratung ersetzen können und keine Haftung für die hier gemachten Angaben übernommen werden kann.
Durch die Einführung der Kassen-Nachschau wurde die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Kassenführung weiter erhöht.
Die Kassen-Nachschau ist eine Maßnahme, um das Entdeckungsrisiko für Manipulationen an Kassen zu erhöhen.
Diese kommt anwendbar nach Ablauf des 31.12.2017.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite.
Unternehmen, deren Einnahmen in der Regel bar vereinnahmt werden, sollten eine Registrierkasse verwenden bzw. eine verwenden.
Der Kassenführung kommt immer dann besondere Bedeutung zu, wenn der überwiegende Teil der Einnahmen, d. h. mehr als 10%, über die Barkasse vereinnahmt wird.
In einem Kassenbuch müssen folgende Grundsätze beachtet werden: Es darf keine Kassenbuchung ohne ordnungsgemäßen Beleg vorgenommen werden (Belegzwang).
Den Kassenbuchungen sind entweder echte Fremdbelege oder – wenn solche Originalbelege üblicherweise von außen her nicht in das Unternehmen gelangen – selbst erstellte Eigenbelege zugrunde zu legen.
Die Eigenbelege müssen förmlich und sachlich richtig und im laufenden Geschäftsbetrieb üblicherweise erstellt sein.
Kasseneinnahmen und Kassenausgaben sollen täglich erfasst werden.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.