Testamentsvollstreckung
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Die Steuerkanzlei Witzel ist Ihr AGT-zertifizierter Full-Service Partner für die Testamentsvollstreckung in Deutschland.
Ein Testament ist im Sinne des Erbrechts ein rechtsverbindliches Dokument.
Oft kann das Testament nach dem Tod des Erblassers problemlos umgesetzt werden.
Bei komplexeren Vermögens- oder Familienverhältnissen ist hingegen die Berufung eines Testamentsvollstreckers sinnvoll.
Dieser vertritt die im Testament bekundeten Interessen des Erblassers bezüglich dessen Nachlassverwaltung.
Der Erblasser muss den Testamentsvollstrecker hierzu in seinem Testament benennen.
Ist das nicht geschehen, können auch Erben posthum einen Testamentsvollstrecker beauftragen.
Die Testamentsvollstreckung ist oft günstiger als die Anwaltskosten bei Erbstreitigkeiten.
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Häufig gestellte Fragen
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