Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft

Steuerberater Fuer Insolvenzverwalter

Erfahrene Steuerberatung bei Insolvenzverfahren in Erfurt. Nutzen Sie die über 35-jährige Erfahrung von Axmann & Engling – ★★★★★ (70 Bewertungen) – und ...

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Ihre Vorteile

  • Erfahrenes Team mit über 35 Jahren Erfahrung im Steuerrecht
  • Kompetente Beratung bei allen steuerlichen Belangen im Zusammenhang mit Insolvenz- oder Sanierungsverfahren
  • Steuerliche Rechtssicherheit durch ständiges Update der aktuellen Rechtsprechung

Wenn es um die Steuerberatung von Insolvenzverwaltern geht, können Sie sich auf das Fachwissen der Axmann & Engling Steuerberatungsgesellschaft in Erfurt verlassen.

Unsere erfahrenen Steuerberater unterstützen Sie seit über 20 Jahren bei allen steuerlichen Belangen im Zusammenhang mit Insolvenz- oder Sanierungsverfahren.

Als Ihr Partner für die Erstellung von Ertrags- und Liquiditätsplänen, sowie der Organisation der handelsrechtlichen Finanzbuchhaltung in Bezug auf insolvenzrechtliche Spezifika, stehen wir Ihnen zur Seite.

Wir helfen bei der Prüfung der Zahlungsfähigkeit und der Überschuldung Ihres Unternehmens.

Wir wissen, wie komplex die rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Aspekte von Insolvenz- oder Sanierungsverfahren sind.

Unsere Steuerberater behalten stets den Überblick über die sich permanent ändernde Rechtsprechung im steuerlichen Bereich und sorgen für Ihre Rechtssicherheit.

Wir unterstützen Sie insbesondere bei den folgenden steuerlichen Besonderheiten:.

Umsatzsteuer: Wir ermitteln für Sie die Besteuerungsgrundlagen für das Insolvenzeröffnungsverfahren unter Berücksichtigung des § 55 Abs. 4 InsO und der einschlägigen BMF Schreiben, einschließlich der 1. und 2.

Umsatzsteuerberichtigung aufgrund rechtlicher Uneinbringlichkeit der Forderungen sowie der 1. und 2.

Vorsteuerberichtigung aus nicht bezahlten Leistungsbezügen (§ 17 UStG).

Verwertungen im Rahmen des Insolvenzverfahrens führen in der Regel zu Masseabflüssen.

Handelt es sich beispielsweise um sicherungsübereignete bewegliche Gegenstände, bei denen der Insolvenzverwalter von seinem Verwertungsrecht nach § 166 InsO Gebrauch macht, führt die freihändige Veräußerung zu einem Dreifachumsatz, welcher die Umsatzsteuerbelastung für das Unternehmen erhöht.

Wir helfen Ihnen, diese Herausforderungen erfolgreich zu meistern und sorgen dafür, dass Ihre Steuerzahlungen stets auf dem neuesten Stand sind.

Durch unsere langjährige Erfahrung im Steuerrecht verfügen wir über umfassendes Fachwissen in Bezug auf die spezifischen Anforderungen von Insolvenzverwaltern.

Kontakt

Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.

Telefon

0361/60 282-0

E-Mail

kanzlei@axmann-engling.de

Adresse

Richard-Breslau-Straße 5, 99094, Erfurt

Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.