Gorke & Meyer
Gorke & Meyer

Rechtsformvergleich

Entscheiden Sie mit unserem Rechtsformvergleich in Berlin die richtige Unternehmensform für Ihr Start-up. Wir beraten Sie umfassend und persönlich. Nutz...

Jetzt anfragen
Gorke & Meyer — Rechtsformvergleich

Ihre Vorteile

  • Persönliche und vertrauensvolle Beratung
  • Umfassendes Leistungsspektrum
  • Digitale Lösungen für Buchhaltung und Lohnabrechnung
  • Ausgezeichnete Kundenbewertung von 5,0 Sternen
  • Lokale Steuerkanzlei in Berlin mit langjähriger Erfahrung

Eine der entscheidenden Fragen bei der Existenzgründung ist die der Rechtsform, die das neue Unternehmen haben soll.

Ob Einzelunternehmen, Personen- oder Kapitalgesellschaft; alle haben Vor- und Nachteile und sollten gewissenhaft mit uns, Ihrer Steuerberatungsgesellschaft, besprochen werden.

Denn wer hier als Start-up-Unternehmen eine falsche Entscheidung trifft, muss mit ungewünschten Folgen rechnen.

Wir unterstützen Firmengründer – sei es bei der ersten Steuererklärung oder bei der Finanzierungsplanung.

Der Businessplan ist die Grundlage für Finanzierung und Förderung.

Er ist aber auch eine Richtschnur für den Gründer selbst.

Ein Rechtsformvergleich bietet folgende Auswahl: Einzelunternehmen, GbR – Gesellschaft bürgerlichen Rechts, Praxisgemeinschaft, Gemeinschaftspraxis, OHG – offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, KG – Kommanditgesellschaft, GmbH – Gesellschaft mit beschränkter Haftung, UG – Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG – Aktiengesellschaft.

Jede dieser Formen hat Vorteile; ob diese überwiegen, hängt von der Situation und Zielstellung des Gründers ab.

Die Wahl der richtigen Rechtsform ist immens wichtig, da unter Umständen davon die spätere Entwicklung des Unternehmens abhängt.

Vor allem in Fällen von Schadenersatzforderungen an das Unternehmen ist es ein großer Unterschied, wer mit welchem Kapital haftet.

So müssen zum Beispiel diverse Rechtsformen in das Handelsregister eingetragen werden.

Andererseits gibt es für Einige die Pflicht, bei der Gründung einen bestimmten Vertrag abzuschließen.

Handelt es sich um einen einzelnen Unternehmer, der zunächst allein tätig werden will, oder „nur“ Angestellte, keine Miteigentümer hat? Auch eine GmbH, eine UG und eine AG können mit nur einem Geschäftsinhaber gegründet werden.

Es kann sein, dass der Gründer es vorzieht, ein Unternehmen aufzubauen, welches kein festes Stammkapital vorweisen muss.

Je nach Rechtsform sind die Gründungsformalitäten und -kosten deutlich höher als bei den anderen genannten Rechtsformen.

Auch das kann bei der Entscheidung mit zur Debatte stehen.

Der Steuerberater sollte also schon im Vorfeld der Gründung mit am Tisch sitzen und seiner beratenden Tätigkeit nachgehen.

Kontakt

Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.

Telefon

030.300 975.0

E-Mail

info@gorke-meyer.de

Adresse

Insterburgallee 28, 14055, Berlin

Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.