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Ihre Vorteile

  • Persönliche und individuelle Betreuung
  • Umfassende Kenntnisse und langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht
  • Exzellente Google-Bewertungen mit einem Durchschnitt von 5,0 Sternen
  • Unterstützung in einem breiten Spektrum an Rechtsbereichen

Eine Kündigung kann für Arbeitnehmer ein schwieriger und emotionaler Prozess sein.

Wenn Sie sich unfair entlassen fühlen, sollten Sie sich an einen spezialisierten Arbeitsrechtler wie Dr.

Heinz Schmid wenden.

Unsere Anwaltskanzlei in Ulm unterstützt Sie bei der Einreichung einer Kündigungsschutzklage und vertritt Ihre Interessen vor Gericht.

Wir klären Sie über Ihre Rechte auf und beraten Sie, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll ist.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte haben sich auf Arbeitsrecht und Vertragsrecht spezialisiert und verfügen über umfassende Kenntnisse im Kündigungsschutzrecht.

Wir setzen uns für eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten ein und helfen Ihnen dabei, Ihre Arbeitnehmerrechte durchzusetzen.

Eine Kündigungsschutzklage ist dann möglich, wenn ein gesetzlicher Kündigungsschutz vorliegt und das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) greift.

Dies ist der Fall, wenn Sie bereits länger als sechs Monate ununterbrochen in dem jeweiligen Betrieb tätig waren und das Unternehmen kein Kleinbetrieb mit weniger als zehn ständig beschäftigten Arbeitnehmern ist.

In einigen Fällen kann eine Kündigungsschutzklage auch dann erfolgreich sein, wenn das KSchG nicht gilt, beispielsweise wenn eine Kündigung während des Mutterschutzes oder der Elternzeit erfolgte oder im Fall einer Schwerbehinderung des Arbeitnehmers die Zustimmung durch das Integrationsamt nicht vorlag.

Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der schriftlichen Kündigung durch den Arbeitgeber beim Arbeitsgericht eingegangen sein.

Der Klage muss der Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung beigefügt sein.

Es ist wichtig, dass das zuständige Arbeitsgericht angegeben wird und Kläger und Beklagter namentlich genannt werden.

In der Regel mündet eine Kündigungsschutzklage in einer Abfindung für den Arbeitnehmer.

Eine erfolgreiche Kündigungsschutzklage kann auch verhindern, dass das Arbeitsamt Konsequenzen zieht und im schlimmsten Fall eine zwölfwöchige Sperrzeit verhängt.

Wir unterstützen Sie in einem breiten Spektrum an Rechtsbereichen, darunter Arbeitsrecht, Vertragsrecht und Baumaschinenrecht.

Unsere Kanzlei hat sich durch exzellente Google-Bewertungen mit einem Durchschnitt von 5,0 Sternen ausgezeichnet.

Wir legen größten Wert auf eine persönliche und individuelle Betreuung unserer Mandanten und helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren und eine kostenlose erste Beratung zu vereinbaren.

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Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.