Architektenrecht Ingenieurrecht
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Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Spezialisierung im Architekten- und Ingenieurrecht
- ✓Persönliche Betreuung durch zwei erfahrene Rechtsanwälte
- ✓Erfahren im Vergaberecht und Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Im Baurecht treffen vielfältige Regelungen aus dem Zivilrecht und öffentlichen Recht aufeinander.
Als Rechtsanwälte verfügen wir über das notwendige juristische Know-How und technisches Verständnis, um Sie in allen Fragen des Architektenrechts und Ingenieurrechts zu beraten und zu vertreten.
Wir spezialisiert auf die Geltendmachung von Honorarforderungen sowie die Abwehr oder Durchsetzung von Zahlungsforderungen (Werklohn, Schadenersatz).
Auch die Haftung der Baubeteiligten gehört zu unserem Leistungsspektrum.
Zuletzt ist unsere Kanzlei im Vergaberecht erfahren.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Architekten- und Ingenieurverträgen sowie Honorarfragen nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure).
Seit 2013 gilt eine neue HOAI, die die Beziehungen zwischen Bauherren und Architekten neu reguliert.
Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten des Architektenrechts und Ingenieurrechts.
Unser Ziel ist es, Sie persönlich und individuell zu betreuen, um Ihnen einen optimalen Rechtsdienst zu bieten.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.