Kanzlei Koshy

Kuendigung Wegen Krankheit

Die krankheitsbedingte Kündigung ist ein komplexes Thema im Arbeitsrecht. Unsere Expert:innen für Arbeitsrecht in Siegen beraten Sie persönlich und vert...

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Ihre Vorteile

  • Persönliche Betreuung durch unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Siegen
  • Erfolgreiche Abwicklung von Kündigungsschutzklagen und über 34 positive Bewertungen auf Google
  • Fundierte Beratung und realistische Einschätzung der Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage

Eine krankheitsbedingte Kündigung stellt eine schwierige Herausforderung im Arbeitsrecht dar.

Sie kann nicht nur die berufliche Zukunft des Arbeitnehmers gefährden, sondern auch den Betriebsablauf des Arbeitgebers beeinträchtigen.

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Siegen helfen Ihnen, Ihre Rechte zu wahren und sorgen dafür, dass jede Kündigung auf einer fundierten Grundlage getroffen wird.

Um eine krankheitsbedingte Kündigung durchzusetzen, müssen verschiedene Aspekte beachtet werden.

Zunächst ist es wichtig, zwischen verschiedenen Arten von Erkrankungen zu unterscheiden: kurzfristige, wiederkehrende Erkrankungen und langfristige, chronische Krankheiten.

Eine sorgfältige Beurteilung der zukünftigen Arbeitsfähigkeit ist erforderlich, um festzustellen, ob eine Erkrankung tatsächlich eine Kündigung rechtfertigt.

Das Kündigungsschutzgesetz sieht vor, dass vor einer krankheitsbedingten Kündigung alle anderen möglichen Maßnahmen ausgeschöpft werden müssen.

Dazu gehört das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM), dessen Ziel es ist, den Arbeitnehmer nach einer längeren Krankheitsphase wieder in den Arbeitsprozess einzugliedern.

Erst wenn feststeht, dass keine andere zumutbare Arbeit angeboten werden kann und die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Arbeitgeber führen würde, kann eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht gezogen werden.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Siegen können wir nicht nur die rechtlichen Aspekte einer krankheitsbedingten Kündigung beleuchten, sondern auch strategische Beratung bieten.

Wir helfen Ihnen bei der realistischer Einschätzung der Erfolgsaussichten einer möglichen Kündigungsschutzklage und leisten Unterstützung bei der Verhandlung einer eventuellen Abfindung.

Unsere Anwaltskanzlei prüft sorgfältig, ob alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere das BEM, korrekt durchgeführt wurden und ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Eine krankheitsbedingte Kündigung während der Krankheit muss sozial gerechtfertigt sein.

Die Kündigung muss auf der Tatsache beruhen, dass die Erkrankung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Arbeitsleistung oder betrieblichen Einschränkungen führt und eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar wäre.

Eine Kündigung allein aufgrund der Tatsache, dass ein Arbeitnehmer krankheitsbedingt fehlt, wäre rechtswidrig.

Als Ihre spezialisierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Siegen bieten wir Ihnen eine persönliche Betreuung und die erfolgreiche Abwicklung von Kündigungsschutzklagen.

Wir haben über 34 positive Bewertungen auf Google, was ein Beleg für unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz im Arbeitsrecht ist.

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Häufig gestellte Fragen

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