Rechtliche Beratung im Sozialrecht durch Fachanwälte. Kosten, Dauer & Ablauf des Widerspruchsverfahrens. Rentenrecht, Schwerbehindertenrecht, gesetzl. U...

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Ihre Vorteile

  • Persönliche Betreuung durch Fachanwälte im Sozialrecht
  • Transparente Kommunikation und Vertretung Ihrer Interessen
  • Erfahrenes Team mit drei Fachanwaltschaften in Arbeits-, Familien- und Strafrecht

Die Rechtsanwaltskanzlei Martin Vogel bietet kompetente Beratung und Vertretung im gesamten Sozialrecht in Schwerin.

Unsere Fachanwälte für Arbeits- und Familienrecht unterstützen Sie bei Fragen rund um das Rentenrecht, das Schwerbehindertenrecht sowie die gesetzliche Unfallversicherung.

Im Sozialrecht geht es oft um finanzielle Leistungen und deren Bescheide.

Wenn Sie mit der Entscheidung einer Behörde nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen.

Wir erklären Ihnen hier, wie das Verfahren abläuft und welche Kosten dabei entstehen können.

1.

Möglichkeit: Gegen einen Bescheid eines Sozialhilfeträgers (z.B.

Berufsgenossenschaft, Krankenkasse, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Landesamt für Gesundheit und Soziales) können Sie binnen eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen.

Der Widerspruch sollte an die Stelle geschickt werden, die den Bescheid erlassen hat.

Es empfiehlt sich, den Widerspruch zu begründen und darzulegen, warum Sie die angegriffene Entscheidung für falsch halten bzw. welche Erkrankungen, Umstände, etc. bei der Bescheiderteilung nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden.

2.

Unterstützung: Der Widerspruch kann formlos eingelegt werden.

Eine fundierte Begründung kann aber mit anwaltlicher Hilfe abgegeben werden.

Unterstützung können Sie auch von Sozialverbänden erhalten.

Der direkte Erhebung des Widerspruchs bei der Behörde ist ebenfalls möglich, aber ohne Rechtsberatung.

3.

Kosten: Das Widerspruchsverfahren ist im sozialrechtlichen Bereich kostenfrei.

Wenn Sie einen Anwalt beauftragen, fallen Kosten für diesen an, die im Erfolgsfall meist durch die Behörde getragen werden.

Viele Rechtsschutzversicherungen umfassen auch die Kosten eines Widerspruchsverfahrens.

Es kann auch Beratungshilfe beantragt werden, mit einer Selbstbeteiligung von 15 €.

Sozialverbände erheben meist Mitgliedsgebühren oder Pauschalen.

4.

Dauer: Die Dauer des Verfahrens hängt vom Sachverhalt ab und variiert unter Umständen stark.

Wir bieten Ihnen eine persönliche Betreuung und transparente Kommunikation in allen Rechtsfragen rund um das Sozialrecht.

Unsere Fachanwaltschaften im Arbeits-, Familien- und Strafrecht zeichnen uns aus und ermöglichen eine optimale Beratung und Vertretung Ihrer Interessen.

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Häufig gestellte Fragen

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