Fiducius

Erbrecht

Expertise im Erbrecht in Rosenheim – Kompetente Beratung und Vertretung bei Erbstreitigkeiten, Testamenten und Erbverträgen. Nutzen Sie unseren exzellen...

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Ihre Vorteile

  • Kompetente Beratung durch erfahrene Rechtsanwälte
  • Persönliche und individuelle Lösungen für rechtliche Probleme
  • Umfassende Beratung in verschiedenen Rechtsgebieten
  • Vertrauenswürdige und professionelle Beratung

Das Erbrecht ist ein umfangreiches und komplexes Rechtsgebiet, das einen sensiblen und privaten Bereich des Lebens betrifft.

Erbstreitigkeiten innerhalb der Familie können eine große Belastung darstellen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte bei Fiducius in Rosenheim stehen Ihnen dabei zur Verfügung, um die gebotene Sachlichkeit zu wahren und Sie kompetent im Erbrecht zu beraten und zu vertreten.

Wir bieten insbesondere folgende Tätigkeiten im Erbrecht an:.

- Gestalten von Testamenten und Erbverträgen im privaten und geschäftlichen Bereich - Beratung und Vertretung bei außergerichtlichen und gerichtlichen Erbstreitigkeiten - Geltendmachung oder Abwehr bzw.

Erfüllung von Auskunftsansprüchen, Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen und Auflagen - Testamentsvollstreckung in Gestalt der Abwicklungsvollstreckung oder der Dauertestamentsvollstreckung - Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften - Forderungsbeitreibung für Nachlassgläubiger - Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.

Wir beraten Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen sowie über Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten.

Dabei berücksichtigen wir auch steuerliche Zusammenhänge und empfehlen Ihnen erforderlichenfalls die Hinzuziehung eines Steuerberaters.

Nach einem Erbfall unterstützen wir Sie bei der Abwicklung von Formalitäten, prüfen für Sie, ob die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft sinnvoll ist, und beraten Sie bei der Beantragung eines Erbscheins sowie einer Grundbuchberichtigung.

Darüber hinaus vertreten wir Sie hinsichtlich der Anfechtung von Testamenten bzw. der Abwehr von Anfechtungserklärungen.

Pflichtteilsansprüche können im Erbfall geltend gemacht werden, wenn ein Erbe den Pflichtteil nicht erhalten hat oder wenn der Erblasser einen Pflichtteilsverzicht vorgenommen hat.

Kontakt

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Telefon

08031 90 89 4-0

E-Mail

kanzlei@fiducius.de

Adresse

Prinzregentenstraße 6 – 8, 83022, Rosenheim

Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.