Andreas Leicher

Strafrecht

Engagierter Strafverteidiger in Rosenheim mit 5.0 Sternen Bewertung. Schutz Ihrer Rechte bei Ermittlungsverfahren und Anklagen. Fachanwalt für Strafrech...

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Ihre Vorteile

  • Erfahrene Beratung durch Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht
  • Engagierte Vertretung Ihrer Rechte bei Ermittlungsverfahren und Anklagen
  • Persönliche und individuelle Betreuung durch den Rechtsanwalt
  • Erfolgsorientierte und effektive Vertretung Ihrer Interessen

Als Fachanwalt für Strafrecht und Verkehrsrecht vertrete ich engagiert die Interessen meiner Mandanten bei Ermittlungsverfahren und Anklagen.

Das Spektrum möglicher Beschuldigungen ist vielfältig und reicht von Diebstahl und Körperverletzung bis hin zu Betrug und Drogenbesitz.

In diesen schwierigen Zeiten ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig an einen erfahrenen Strafverteidiger wenden.

Manche Beschuldigte begehen den Fehler, dass sie ohne anwaltlichen Beistand Aussagen tätigen.

Diese erweisen sich im weiteren Verfahren oftmals als nachteilig.

Verweigern Sie stattdessen die Aussage, bis wir die Situation besprochen haben.

Sie sollten mich auch anrufen, wenn die Polizei Ihre Räumlichkeit durchsucht.

Als Fachanwalt für Strafrecht kann ich überprüfen, ob die Polizisten rechtmäßig vorgehen.

Die Basis einer guten juristischen Vertretung bildet eine überzeugende Strategie.

Die konkrete Ausgestaltung hängt von den jeweiligen Rahmenbedingungen ab.

Es fragt sich zum Beispiel, welche Beweis- und Indizienlage vorliegt.

In den einen Fällen empfiehlt es sich, auf einen Freispruch hinzuwirken.

In den anderen Verfahren geht es um ein möglichst geringes Strafmaß.

Das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung sehen vielfältige Möglichkeiten der Bestrafung und der Nicht-Bestrafung vor.

So können Staatsanwaltschaften bei Geringfügigkeit von einer Strafe absehen.

Bei Heranwachsenden zwischen 18 und 20 Jahren kann ein Verfahren nach Jugendstrafrecht erfolgen, das sich im Vergleich zum gewöhnlichen Strafrecht mit milderen Sanktionen auszeichnet.

Mit meiner Expertise und Erfahrung wirke ich auf das optimale Resultat für meine Mandanten hin.

Ich stehe auch für ausführliche Beratungsgespräche zur Verfügung.

Sollten Sie einen Strafbefehl erhalten, können Sie sich an mich wenden.

Nach der Begutachtung des Falls kann ich Ihnen erläutern, ob ein Einspruch Aussicht auf Erfolg hat.

Kontakt

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Telefon

08031 / 231 46 48

E-Mail

a.leicher@ra-leicher.de

Adresse

Kufsteiner Straße 12, 83022, Rosenheim

Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.