Buchen Sie jetzt eine persönliche Beratung zum Unterhalt bei Rechtsanwalt Karl-Heinz Esser-Lorenz in Leverkusen. Wir klären Ihre Fragen zu Trennungs- un...

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Ihre Vorteile

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Unterhalt ist eine finanzielle Unterstützung, die ein Ehegatte dem anderen bei einer bestehenden oder beendeten Ehe leisten muss.

Wir beraten Sie umfassend zu Ihren Ansprüchen und Pflichten in Bezug auf Trennungs- und Nachehelichen Unterhalt.

Trennungsunterhalt Um Trennungsunterhalt zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine Ehe bestehen, die Eheleute müssen getrennt leben, ein Ehegatte muss bedürftig sein (der Unterhaltsberechtigte) und der andere Ehegatte muss leistungsfähig sein.

Die Gründe für die Trennung sind regelmäßig ohne Bedeutung für den Anspruch.

Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten.

In der Regel besteht ein Anspruch auf die Hälfte des gemeinsamen Nettoeinkommens, wobei von Arbeitseinkommen ein Teil pauschal abgezogen wird (Erwerbstätigenbonus).

Nachehelicher Unterhalt Der nacheheliche Unterhalt wird nach den ehelichen Lebensverhältnissen festgesetzt und richtet sich nach dem Einkommen beider Ehegatten sowie deren Bedürfnissen.

Hierzu werden die Einkünfte beider Parteien, die Kosten der Lebensführung, die Bedürfnisse des Berechtigten sowie die Möglichkeiten des Verpflichteten herangezogen.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts wird in der Regel auf eine bestimmte Zeit befristet und kann später angepasst werden.

Es ist wichtig, dass Sie sich frühzeitig mit einem Anwalt beraten lassen, um Ihre Rechte zu kennen und eine angemessene Regelung zu erzielen.

Wir bieten Ihnen eine individuelle Beratung, die auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten ist.

Unsere Kanzlei bietet reichlich Parkplätze in Leverkusen und wir klären unsere Kosten im Voraus, damit Sie kein Risiko eingehen.

Kontakt

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E-Mail

esser-lorenz@t-online.de

Adresse

Von-Diergardt-Straße 9, 51375, Leverkusen

Häufig gestellte Fragen

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