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Gerät eine Gesellschaft in die Krise, ist der Geschäftsführer gefordert.

Er muss die Gesellschafter informieren, Maßnahmen ergreifen und bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen.

Die Insolvenzantragspflicht ist eine der wichtigsten Pflichten des Geschäftsführers.

Die Fristüberschreitung kann schwerwiegende Folgen haben, wie z.B. die Zivilrechtliche Haftung, Strafbarkeit und Haftung gegenüber Gläubigern.

In einer Gesellschaftskrise besteht nicht immer das Ende des Unternehmens.

Es gibt Optionen wie die Sanierung, Insolvenz in Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren und Regelinsolvenz.

Je früher Sie sich in einer Krisensituation anwaltlich beraten lassen, desto besser sind die Chancen, Ihr Unternehmen zu retten.

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Häufig gestellte Fragen

Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.