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EINSFÜNFACHT Kunzmann & v. Knobelsdorff Rechtsanwälte Partnerschaft — Architektenrecht

Ihre Vorteile

  • Umfassende Erfahrung im Immobilien-, Arbeits- und Erbrecht
  • Enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten
  • Internationales Mandat möglich
  • Mehr als 75 positive Bewertungen auf Google

Als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei beraten wir Architekten, Ingenieure und Fachplaner im Bereich des Architektenrechts.

Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und Ihre Forderungen zu sichern.

Unsere umfassende Erfahrung im Immobilien-, Arbeits- und Erbrecht sowie unsere internationale Mandatsfähigkeit machen uns zu einem starken Partner an Ihrer Seite.

Wir klären Sie über die rechtlichen Anforderungen auf, die an den Anspruch auf Stellung einer Sicherheit nach § 648a BGB gestellt werden.

Auch wenn Ihre Planungsleistung noch nicht umgesetzt wurde oder sich nicht im Bauwerk realisiert hat, können Sie eine solche Sicherheit fordern.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und stellen sicher, dass Sie angemessen entschädigt werden.

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Architektenrechts, von der Geltendmachung einer Bauhandwerkersicherung über die Vertragsgestaltung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Streitfall.

Wir arbeiten eng mit Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und anderen Fachleuten zusammen, um Ihnen eine umfassende Beratung zu bieten.

Lassen Sie sich von unseren über 75 positiven Bewertungen auf Google überzeugen – wir sind der ideale Partner für Ihre rechtlichen Belange im Architektenrecht.

Kontakt

Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.

Telefon

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E-Mail

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Adresse

Podbielskistraße 158, 30177, Hannover

Häufig gestellte Fragen

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