Verkehrsrecht
Rechtsanwältin Böckl – Fachanwalt Strafrecht – Verkehrstraftaten, Ordnungswidrigkeiten & Schadensersatz. Fachkompetenz seit 34 positiven Bewertungen. je...
Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Fachanwaltskompetenz im Strafrecht
- ✓34 positive Bewertungen
- ✓Enges Netzwerk mit Steuerberatern, Notaren und Sachverständigen
- ✓Zielstrebige und konsequente Vertretung der Mandanten
Im Verkehrsrecht Gera berät und vertritt Sie Rechtsanwältin Antje Böckl, Fachanwältin für Strafrecht, zuverlässig in allen verkehrsrechtlichen sowie schadensersatzrechtlichen Angelegenheiten.
Der Straßenverkehr birgt eine Vielzahl von Risiken für alle Beteiligten und nicht selten bedürfen strittige Auffassungen über Sachverhalte der juristischen Klärung.
Häufige Fragestellungen, die einen juristischen Beistand erfordern, reichen vom Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung bis zu Fragen, wann eine Ordnungswidrigkeit und wann eine Straftat vorliegt.
Insbesondere, wenn es beispielsweise um eine Trunkenheitsfahrt geht, sollten Sie sich nicht ohne Rechtsbeistand äußern.
Fordern Sie Ihr gutes Recht ein.
Immer häufiger versuchen Haftpflichtversicherer im Rahmen des so genannten Schadensmanagements, dem Geschädigten schnelle und unproblematische Hilfe anzubieten.
Das Interesse des gegnerischen Versicherers liegt dabei allerdings häufig darin, den Schaden im eigenen Interesse klein zu halten.
So werden häufig eigene und nicht unabhängige Gutachter beauftragt – mit Auswirkungen auf die festgestellte Schadenshöhe.
Das forcierte Auftreten der Versicherung soll dazu dienen, Geschädigte von der Geltendmachung weiterer Ansprüche über einen Rechtsanwalt abzuhalten.
Neben den Anwaltskosten, die die Versicherung auch bezahlen müsste, werden bei einer konstruktiven Rechtsberatung durch den Anwalt häufig deutlich mehr Schadenspositionen durchsetzt als die von der Haftpflichtversicherung widerspruchslos zugestandenen.
Dazu gehören beispielsweise eventuelle Wertminderungsansprüche, die Zahlung von Nutzungsausfall oder Sachverständigengebühren, um nur einige zu nennen.
Unsere Schwerpunkte liegen in der Schadensersatzforderung, Forderungen aus Versicherungsverträgen, Verkehrsordnungswidrigkeiten, Geschwindigkeitsverstößen, Abstandsdelikten, Rotlichtverstößen, Fahrzeugmängeln, Fahrzeug-Betriebserlaubnis, Alkoholfahrt, Taten unter Einfluss von Rauschmitteln, Verkehrsstrafrecht, Unfallflucht, Gefährdung des Straßenverkehrs, Nötigung, Eingriff in den Straßenverkehr, Körperverletzung, Trunkenheit und Verkehrsverwaltungsrecht, insbesondere dem Entzug und der Erteilung der Fahrerlaubnis.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.