Strafrecht
Erfahrene Strafverteidigung in Fulda. Vertrauensvolle Beratung bei Verkehrsstrafrecht, Kapitalverbrechen & mehr. Nutzen Sie unseren Rat und schützen Sie...
Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Erfahrene Strafverteidiger seit über 30 Jahren
- ✓Vertrauensvoller Austausch zwischen Anwalt und Mandantschaft
- ✓Spezialisierung im Strafrecht, Verkehrsstrafrecht, Kapitalverbrechen & mehr
- ✓4,5 Sterne bewertet bei Google aufgrund hoher Kundenzufriedenheit
Im Bereich des Strafrechts ist Herr Rechtsanwalt Schulze seit über 30 Jahren als Strafverteidiger tätig.
Egal, ob es sich um Verkehrsstrafrecht, Kapitalverbrechen, Verstöße gegen das BtM-Gesetz oder Ehrverletzungen handelt – Herr Rechtsanwalt Schulze kann auf eine große Anzahl von Verteidigungen als Wahl- oder Pflichtverteidiger zurückblicken.
Ein vertrauensvoller Austausch zwischen Rechtsanwalt und Mandantschaft ist von entscheidender Bedeutung.
Die Kosten für den als Verteidiger tätigen Rechtsanwalt trägt zunächst der Auftraggeber.
Für den Fall eines Freispruchs besteht ein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse.
Bei einer Pflichtverteidigung trägt zunächst die Staatskasse die entsprechenden Kosten, im Falle einer Verurteilung können diese aber dem Angeklagten auferlegt werden.
Bei Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ist darauf hinzuweisen, dass die Versicherung bezahlte Kosten im Falle einer Verurteilung wegen eines Vorsatzdelikts zurückfordern kann.
Grundsätzlich sollte im Falle eines strafrechtlichen Vorwurfs zunächst ein Beratungsgespräch mit einem/einer auf Strafrecht spezialisierten Anwalt/Anwältin vereinbart werden, und zwar bevor eine Einlassung zur Sache abgegeben wird.
Sodann kann möglicherweise nach erfolgter Akteneinsicht die weitere Vorgehensweise abgestimmt werden.
Gerne steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Schulze bei strafrechtlichen Problemen zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.