Allgemeines Zivilrecht
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Regelungen zum allgemeinen Zivilrecht finden sich vorwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch, ergänzt durch einige Spezialgesetze.
Zu diesem Bereich gehören die vertraglichen Schuldverhältnisse, Schadensersatzansprüche, ungerechtfertigte Bereicherung, unerlaubte Handlung und Ansprüche wegen Eigentums.
Darüber hinaus umfasst das Zivilrecht Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche z.B. im Nachbarschaftsrecht oder bei Ehrverletzungen.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei berät und vertritt Mandanten bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung von Ansprüchen, aber auch bei der Abwehr von Forderungen aus dem allgemeinen Zivilrecht.
Wir prüfen Verträge, Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrungen und vertreten Mandanten bei der Geltendmachung von Ansprüchen aus vertraglichen Schuldverhältnissen sowie bei Forderungsabwehr.
Unsere Anwälte sind Fachleute auf verschiedenen Gebieten des Zivilrechts und verfügen über langjährige Erfahrung.
Wir bieten eine umfassende juristische Beratung und Vertretung auf hohem Niveau.
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Häufig gestellte Fragen
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