Rechtsanwältin Alexandra Barandt hilft bei der Beseitigung von Leasingverträgen durch Widerrufserklärung. Nutzen Sie Ihr Widerrufsrecht und lassen Sie s...

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Rechtsanwältin Alexandra Barandt — Leasingvertrag

Ihre Vorteile

  • Professionelle Beratung durch spezialisierte Anwälte
  • Transparente und kostengünstige Vorgehensweise
  • Erfolgreiche Vertretung in und außergerichtlichen Verfahren
  • Zufriedene Kunden mit einer Bewertung von 5.0 Sternen

Als Rechtsanwältin spezialisiert auf Vertragsrecht und Widerrufsrecht bietet die Anwaltskanzlei Alexandra Barandt in Frankfurt am Main professionelle Unterstützung bei der Beseitigung von Leasingverträgen durch Widerrufserklärung an.

Private Leasingverträge, insbesondere das Kfz-Finanzierungsleasing, unterfallen als 'entgeltliche Finanzierungshilfen' nach § 506 Abs. 2 BGB den Regeln für Verbraucherdarlehen.

Dies bedeutet, dass dem Leasingnehmer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zusteht, das er gegenüber dem Unternehmer ausüben kann.

Leasingverträge gewähren dem Verbraucher ein entgeltliches Nutzungsrecht an einem Gegenstand, in der Regel zeitlich beschränkt.

Der Leasinggeber bleibt aus rechtlichen und steuerlichen Gründen wirtschaftlicher Eigentümer des geleasten Gegenstandes.

Der Leasingvertrag berechtigt den Kunden, den Leasinggegenstand für einen bestimmten Zeitraum vereinbarungsgemäß zu nutzen, und verpflichtet den Kunden, das Leasingentgelt, insbesondere die monatlichen Leasingraten, zu zahlen, für die Instandhaltung zu sorgen und das Fahrzeug bei Vertragsende in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

Die Möglichkeit, einen Leasingvertrag durch eine Widerrufserklärung zu beseitigen, besteht bei vielen privaten Leasingverträgen.

In der Praxis ist das Widerrufsrecht oft umstritten, da die Vertragsurkunde nicht die erforderlichen Pflichtangaben enthält oder die ordnungsgemäße Informierung über das Widerrufsrecht fehlt.

Unsere Anwaltskanzlei hilft Ihnen dabei, die korrekte Ausübung Ihres Widerrufsrechts sicherzustellen und den Leasingvertrag aufzulösen.

Wir verfügen über eine erfolgreiche Vertretung sowohl in als auch außergerichtlichen Verfahren und haben ein kompetentes Team aus zwei engagierten Anwälten.

Unsere Kunden bewerten uns mit 5.0 Sternen, was unsere Zuverlässigkeit und Professionalität unterstreicht.

Nutzen Sie unseren speziellen Fokus auf Vertragsrecht und Widerrufsrecht, um Ihre nachteiligen Leasingverträge aufzulösen und sich von unseren kompetenten Anwälten beraten zu lassen.

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