Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
Rechtsanwaltskanzlei Russell – Fachanwalt für Verkehrsrecht in Essen. Beratung und Vertretung bei Verkehrsstraftaten und Ordnungswidrigkeiten. Nutzen Si...
Jetzt anfragen
Ihre Vorteile
- ✓Persönliche und individuelle Betreuung durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht
- ✓Umfassende rechtliche Beratung im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht
- ✓Konsequente Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts
- ✓Fachwissen und Engagement für Ihre Interessen
Im Verkehrsstrafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht ist es wichtig, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Dies gilt insbesondere, wenn Sie selbst der Verursacher eines Verkehrsunfalls sind oder eine Straftat wie Trunkenheitsfahrt oder Unfallflucht im Raum steht.
In solchen Fällen drohen erhebliche Konsequenzen wie Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis und Verlust der Versicherungsschutzes.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und konsequente Vertretung Ihrer Interessen im Rahmen des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick über ausgewählte Problemfelder im Bereich des Verkehrsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts.
Dazu gehören die Überliegefrist, das neue Punktesystem und die Verkehrsunfallflucht.
Die Überliegefrist ist die Frist, in der Eintragungen im Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg gespeichert werden.
Diese Frist beträgt je nach Art des Verstoßes 2, 5 oder 10 Jahre.
Allerdings werden die Eintragungen nicht unwiderruflich gelöscht, sondern noch ein Jahr lang aufbewahrt.
Kommen neue Eintragungen hinzu, beginnt eine neue Tilgungsfrist für alle Eintragungen.
Am 01.05.2014 wurde das neue Punktesystem eingeführt.
Statt bis zu 7 Punkte für ein Vergehen gibt es künftig nur noch 1, 2 oder 3 Punkte, je nach Schwere des Verstoßes.
Das Handygespräch am Steuer wird beispielsweise mit einem Punkt geahndet, die überfahrene rote Ampel hingegen mit zwei Punkten und Alkoholtaten mit drei Punkten.
Die Fahrerlaubnis wird künftig bei acht statt wie bisher bei achtzehn Punkten entzogen.
Sind Sie der Verursacher eines Verkehrsunfalls, besteht die Pflicht, zugunsten der anderen Unfallbeteiligten/Geschädigten die Feststellung Ihrer Person, Ihres Fahrzeuges und der Art Ihrer Beteiligung zu ermöglichen.
Dies ist in §142 StGB geregelt und gilt als Verkehrsunfallflucht.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht bin ich berechtigt, die Bezeichnung Fachanwalt für Verkehrsrecht zu führen.
Diese Bezeichnung wurde mir von der Rechtsanwaltskammer Hamm am 19.06.2018 verliehen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine persönliche und individuelle Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Wir beraten Sie gerne und setzen uns konsequent für Ihre Interessen ein.
Nutzen Sie jetzt unsere kostenlose Erstberatung und lassen Sie sich von unserem Fachwissen und Engagement überzeugen.
Kontakt
Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.
Telefon
+49 (0)201 8200561
info@rechtsanwalt-russell.de
Adresse
Rüttenscheider Stern 5, 45130, Essen
Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.