Architektenrecht
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Im Architektenrecht finden Sie die Regelungen zu den Rechten und Pflichten der Architekten.
Dieses Rechtsgebiet ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch geregelt, sondern setzt sich aus verschiedenen Rechtsvorschriften zusammen.
Die wichtigsten Gesetze sind dabei das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
Aufgrund ihrer überlegenen Stellung und Fachkenntnis treffen Architekten bereits vor Vertragsschluss Aufklärungspflichten.
Insbesondere bei Baumängeln spielt die Haftung des Architekten eine große Rolle.
Unsere Kanzlei verfügt über Spezialwissen im Architektenvertragsrecht, Architektenhonorarrecht und Architektenhaftpflichtrecht sowie in den rechtsübergreifenden Bereichen des Urheberrechts und des Berufsrechts.
Wir beraten und vertreten Sie sicher und kompetent bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit dem Architektenrecht.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.