Unterhaltsrecht
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Das Unterhaltsrecht regelt die finanzielle Absicherung von Ehegatten und Kindern im Rahmen einer Scheidung oder Trennung.
Als Fachanwältin für Familienrecht berate ich Sie umfassend zu allen Aspekten des Unterhaltsrechts in Essen.
In einer Ehe ist nicht alles Halbe/Halbe, sondern es gilt der Zugewinnausgleich, der das während der Ehe hinzugewonnene Vermögen am Ende der Ehe ausgleicht.
Hierbei ist zunächst wichtig, in welchem Güterstand Sie leben.
Wenn Sie einen Ehevertrag vereinbart haben, gilt dieser.
Wenn nicht, gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Der Zugewinn wird anhand des Anfangs- und Endvermögens bestimmt und der Ehegatte mit dem höheren Zugewinn muss die Hälfte des Differenzbetrages ausgleichen.
Es ist wichtig, das Anfangsvermögen zu indexieren und Zuflüsse aufgrund von Erbfall und Schenkung zu berücksichtigen.
Beim Zugewinnausgleich und der Vermögensauseinandersetzung ist es entscheidend, alle Daten, Zahlen und Fakten zu kennen, um zu einer fairen Lösung zu gelangen.
Ich helfe Ihnen, den Zugewinn auszurechnen und geltend zu machen und die konkrete Aufteilung von Vermögensgegenständen zu besprechen.
Im weitesten Sinne gehört auch die Hausratteilung dazu.
Wenn es zu keinen Einigungen kommt, muss der Zugewinnausgleich mit der Scheidung zusammen in einem sog.
Verbundverfahren geltend gemacht werden.
Ich berate Sie gerne zu allen Fragen des Unterhaltsrechts und helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.