Drogendelikte
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Wenn Ihnen vorgeworfen wird, Drogen konsumiert oder damit gehandelt zu haben, ist es wichtig, keine Angaben zur Sache zu machen, ohne zuvor anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen zu haben.
Die wichtigsten Straftatbestände innerhalb des Betäubungsmittelgesetzes (BTMG) befinden sich in den §§ 29-30a BTMG.
Wir von der Kanzlei Grotstollen in Duisburg sind spezialisiert auf die Verteidigung bei Drogendelikten und stehen Ihnen zur Verfügung.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.