Mietrecht
Professionelle rechtliche Beratung und Vertretung im Mietrecht in Düsseldorf. Unsere erfahrenen Anwälte helfen bei Mietvertrag, Nebenkostenabrechnung un...
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Wenn es um das Mietrecht geht, sind wir Ihr kompetenter Partner in Düsseldorf.
Wir beraten und vertreten Mieter und Vermieter umfassend in allen Belangen des Mietrechts.
Unsere erfahrenen Anwälte haben sich auf das Arbeitsrecht, Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung spezialisiert und bieten eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten.
Mietvertrag:.
Fast immer werden Formularverträge aus dem Handel oder von Vereinigungen wie dem Verband „Haus & Grund“ verwendet.
Da Formularverträge ständig von den Gerichten auf die Wirksamkeit einzelner Klausen überprüft werden, gibt es für Vermieter leider keine wirkliche Gewissheit, ob die Klauseln des Mietvertrages in einigen Jahren von der Rechtsprechung noch als wirksam angesehen werden.
Es hat gerade bei den Renovierungsklauseln (Schönheitsreparaturen) eine Vielzahl von Entscheidungen gegeben, die die Rechte der Mieter gestärkt und einige Klauseln zu Renovierungspflichten als unwirksam angesehen haben.
Nebenkostenabrechnung:.
Neben der Grundmiete zahlt der Mieter regelmäßig auch Vorauszahlungen auf die Neben- und Betriebskosten, teilweise auch für Heizung und Strom, je nach Art der Beheizung und Ausgestaltung.
Es ist zunächst darauf zu achten, dass der Regelfall des Gesetzes vorsieht, dass der Vermieter die Neben- und Betriebskosten selbst trägt.
Es bedarf also erstmal einer wirksamen Übertragung der Pflicht zur Zahlung von Neben- und Betriebskosten auf den Mieter.
Dann müssen auch sämtliche Kostenpositionen, die der Mieter mit den Neben- und Betriebskosten tragen soll, jeweils im Mietvertrag aufgeführt sein.
Dabei sind nur die Kostenpositionen auf den Mieter umlegbar, die ausdrücklich in § 2 Nr. 1 bis 17 BetrKV (Betriebskostenverordnung) aufgeführt sind.
Die Nebenkostenabrechnung muss aus sich heraus verständlich sein und jeweils die Gesamtkosten der einzelnen Position, den Umlagemaßstab, den Anteil und den anteiligen Betrag des Mieters ausweisen.
Anderenfalls sind etwaige Nachforderungen nicht fällig.
Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraum zugehen, anderenfalls sind Nachforderungen ausgeschlossen.
Mieterhöhung:.
Der Vermieter kann bereits im Mietvertrag vorsehen, dass sich die Miete im Lauf der Zeit schrittweise erhöht (sog.
Staffelmiete).
Eine solche Vereinbarung kann wirksam sein, wird jedoch – gerade bei Mietern von Wohnraum – selten akzeptiert.
Doch auch im Lauf eines Mietverhältnisses über Wohnraum kann der Vermieter zur Anhebung der Miete berechtigt sein.
Dies beispielsweise dann, wenn der Mietzins unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.
Wenn der Mietzins dann mindestens 15 Monat gleich geblieben war und die Erhöhung nicht mehr als 20% der Grundmiete ausmacht, kann der Vermieter die Zustimmung des Mieters bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen.
Die ortsübliche Vergleichsmiete kann der Vermieter durch Benennung von mindestens drei vergleichbaren Wohnungen und deren Mietpreis belegen oder sich an einem Mietspiegel orientieren, wenn es diesen für die entsprechende Stadt bzw.
Stadtteil gibt.
Der Mieter hat dann eine Prüfungsfrist bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens.
Stimmt er der Erhöhung nicht zu, kann der Vermieter auf Zustimmung klagen.
Die Klage muss aber binnen einer Frist von drei Monaten nach Ablauf der Zustimmungsfrist erhoben werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter die Miete auch aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen erhöhen.
Wir bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Beratung und Vertretung im Mietrecht.
Unsere erfahrenen Anwälte haben sich auf das Arbeitsrecht, Forderungsinkasso und Zwangsvollstreckung spezialisiert und bieten eine individuelle und persönliche Betreuung unserer Mandanten.
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