Verkehrsstrafrecht
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Das Verkehrsstrafrecht befasst sich mit Straftaten im Straßenverkehr, die über einfache Ordnungswidrigkeiten hinausgehen.
Während Bußgelder meist mit Punkten oder Fahrverboten enden, drohen im Strafrecht Geld- oder Freiheitsstrafen, der Entzug der Fahrerlaubnis und Eintragungen im Führungszeugnis.
Zu den häufigsten Verkehrsstrafsachen gehören Trunkenheit im Verkehr, Gefährdung des Straßenverkehrs, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Fahren ohne Fahrerlaubnis und Nötigung im Straßenverkehr.
Je nach Tatvorwurf kann auch ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) angeordnet werden, bevor die Fahrerlaubnis wieder erteilt wird.
Verteidigungsstrategien für Verkehrsstrafsachen sind entscheidend, um negative Folgen – beruflich wie privat – zu minimieren.
Als Strafverteidiger im Verkehrsstrafrecht übernehme ich die Kommunikation mit Polizei und Staatsanwaltschaft, die Akteneinsicht und rechtliche Prüfung sowie die strategische Verteidigung im Ermittlungs- und Hauptverfahren.
Ich vertrete Mandanten in allen Bereichen des Verkehrsstrafrechts, von Alkohol- und Drogendelikten bis hin zu Fahrerflucht und Körperverletzung durch Fahrlässigkeit.
Als Strafverteidiger prüfe ich unter anderem, ob die Beweismittel rechtmäßig erhoben wurden, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Tatvorwurf erfüllt sind und ob sich Einstellungsmöglichkeiten oder mildere Sanktionen erreichen lassen.
Ich setze mich dafür ein, dass Ihre Fahrerlaubnis Ihnen wiedererteilt wird.
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Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.