Rechtsanwalt Softwarerecht
Rechtssicherheit durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Beratung im Softwarerecht, Software-Lizenzverträge, SaaS-Verträge. Nutzen Sie die ...
Jetzt anfragenIhre Vorteile
- ✓Rechtssichere Software-Lizenzen
- ✓Expertise im Urheber-, Medien- und IT-Recht
- ✓Persönliche und umfassende Beratung
- ✓Erfolgreiche Betreuung von über 83 Mandanten
- ✓Kostenlose Erstberatung
Das Softwarerecht ist ein komplexes Gebiet, das den Schutz, den Vertrieb und die Nutzung von Computerprogrammen regelt.
In Deutschland wird Software primär über das Urheberrecht ( §§ 69a ff.
UrhG) geschützt.
Zentrale Elemente des Softwarerechts sind Software-Lizenzverträge (EULA), Software-Erstellungs-Verträge sowie SaaS-Verträge (Cloud-Nutzung).
Der Schutz umfasst den Objektcode und den Quellcode; rein funktionale Ideen oder Logiken sind hingegen oft nicht urheberrechtlich geschützt.
Bei Individualsoftware greift oft Werkvertragsrecht, während Standardsoftware dem Kaufrecht unterliegt, was die Mängelrechte beeinflusst.
Die Nutzung von Open-Source-Komponenten erfordert strikte Compliance, um Lizenzverstöße und den 'Copyleft-Effekt' zu vermeiden.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen mit Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, eine umfassende Beratung im Softwarerecht.
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und Sie bei Vertragsverhandlungen und -streitigkeiten zu unterstützen.
Kontakt
Sichern Sie sich eine kostenlose Ersteinschätzung. Wir melden uns kurzfristig.
Telefon
+49 6151 2768225
anfrage@kanzlei-kramarz.de
Adresse
Wilhelm-Leuschner-Str. 6a, 64289, Darmstadt
Häufig gestellte Fragen
Diese Texte wurden automatisch per KI erstellt und sind nicht Teil des Unternehmensprofils.