Rechtsanwalt Kramarz

Rechtsanwalt Softwarerecht

Rechtssicherheit durch einen Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Beratung im Softwarerecht, Software-Lizenzverträge, SaaS-Verträge. Nutzen Sie die ...

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  • Rechtssichere Software-Lizenzen
  • Expertise im Urheber-, Medien- und IT-Recht
  • Persönliche und umfassende Beratung
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  • Kostenlose Erstberatung

Das Softwarerecht ist ein komplexes Gebiet, das den Schutz, den Vertrieb und die Nutzung von Computerprogrammen regelt.

In Deutschland wird Software primär über das Urheberrecht ( §§ 69a ff.

UrhG) geschützt.

Zentrale Elemente des Softwarerechts sind Software-Lizenzverträge (EULA), Software-Erstellungs-Verträge sowie SaaS-Verträge (Cloud-Nutzung).

Der Schutz umfasst den Objektcode und den Quellcode; rein funktionale Ideen oder Logiken sind hingegen oft nicht urheberrechtlich geschützt.

Bei Individualsoftware greift oft Werkvertragsrecht, während Standardsoftware dem Kaufrecht unterliegt, was die Mängelrechte beeinflusst.

Die Nutzung von Open-Source-Komponenten erfordert strikte Compliance, um Lizenzverstöße und den 'Copyleft-Effekt' zu vermeiden.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen mit Rechtsanwalt Christian Kramarz, Fachanwalt für Urheber-, Medien- sowie IT-Recht, eine umfassende Beratung im Softwarerecht.

Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte zu schützen und Sie bei Vertragsverhandlungen und -streitigkeiten zu unterstützen.

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Häufig gestellte Fragen

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